Ab dem 01. Oktober 2025 wird die Elektronische Patientenakte (ePA) für alle gestzlich versicherten Personen in Deutschland verbindlich eingeführt.
Bitte informieren Sie sich über die Veränderungen und möglichen Auswirkungen, die diese Neuregelung mit sich bringt.
Insbesondere sind dabei Ihre Möglichkeiten zur Zustimmung für die Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten bzw. zum Widerspruch dagegen von Bedeutung.
Dazu finden Sie Informationen unter folgendem Link:
https://www.bptk.de/ratgeber/patienteninformationen-epa/
Sie können uns aber auch gern bei Ihrem nächsten Besuch in der Praxis darauf ansprechen oder die ausliegenden Info-Broschüren nutzen.